Praxisbericht
/ 17. Dezember 2025

Ampelkonten: Das sind die Rechte des Betriebsrats

Flexible Arbeitszeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter ganz oben. Dies lässt sich gut mit einem Ampelkonto lösen, das die Arbeitszeit über das ganze Jahr hinweg dokumentiert. Um für klare Verhältnisse zu sorgen, ist es ratsam, die entsprechenden Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Nutzen Sie dazu Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen über

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen,
  • die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie
  • eine vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.

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