Ratgeber
/ 29. Januar 2026

Gruppenarbeit: Erfolgreich als Team

Ohne Team- und Gruppenarbeit kommt mittlerweile kaum noch ein Betrieb aus. Das zeigt sich auch in § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG, der die Gruppenarbeit ausdrücklich erwähnt. Mit diesem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht kann der Betriebsrat viel zur Gestaltung der Gruppenarbeit beitragen.
Allerdings gilt: Nicht jede Zusammenarbeit unter Kollegen ist automatisch als Gruppenarbeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG zu werten. Echte Gruppenarbeit…

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