Urteil
/ 26. Februar 2026

Kündigungsfrist bei Probezeit vom Einzelfall abhängig

Vier Monate Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis – zulässig oder zu lang? Das BAG hat klargestellt, dass es dafür keinen festen Maßstab gibt. Entscheidend ist stets der Einzelfall, insbesondere Art der Tätigkeit und der Einarbeitungsaufwand. Für Betriebsräte ist die Entscheidung besonders relevant, da sie unmittelbare Auswirkungen auf Kündigungsfristen befristet Beschäftigter hat und Anlass bietet, die Praxis im Betrieb zu überprüfen.

DER STREITFALL

Die Klägerin arbeitete seit 22.08.2022 beim beklagten Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis der Parteien war auf ein Jahr befristet,…

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