Arbeitgeber hat Spielraum bei Anpassung der Betriebsrente
Wie weit reicht der Spielraum von Arbeitgebern bei der Anpassung von Betriebsrenten? Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht zeigt: Unternehmen dürfen eine Anpassung an den Kaufkraftverlust ablehnen, wenn ihre wirtschaftliche Lage dies nicht zulässt. Entscheidend ist dabei vor allem die Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung in den Jahren vor dem Anpassungsstichtag.
DER STREITFALL
Der Kläger ist seit dem 01.07.2007 Betriebsrentner der beklagten Commerzbank AG. Seine Betriebsrente belief sich zunächst auf…