Urteil
/ 30. März 2026

Seminar per einstweiliger Verfügung

Der Besuch von Schulungen ist eine wichtige Grundlage, um die Aufgaben als Betriebsratsmitglied ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dieses Recht auf Weiterbildung hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) nun gestärkt.

DER STREITFALL

Der Betriebsrat eines Unternehmens in Frankfurt am Main wollte drei Mitglieder zu einem Grundlagenseminar „Betriebsrat III“…

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