Seminar per einstweiliger Verfügung
Der Besuch von Schulungen ist eine wichtige Grundlage, um die Aufgaben als Betriebsratsmitglied ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dieses Recht auf Weiterbildung hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) nun gestärkt.
DER STREITFALL
Der Betriebsrat eines Unternehmens in Frankfurt am Main wollte drei Mitglieder zu einem Grundlagenseminar „Betriebsrat III“…