Vorbeschäftigung macht sachgrundlose Befristung unzulässig
Formfehler bei Kündigungen und unzulässige sachgrundlose Befristungen können ein Arbeitsverhältnis unerwartet fortbestehen lassen. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie streng Gerichte sowohl die Vertretungsregeln bei Kündigungen als auch die Voraussetzungen für sachgrundlose Befristungen prüfen – insbesondere, wenn Beschäftigte zuvor bereits im Betrieb tätig waren.
DER STREITFALL
Der Beschäftigte war zunächst ein Jahr lang mit einem sachgrundlos befristeten Vertrag als Filmvorführer in Teilzeit…