Praxisbericht
/ 29. April 2026

Das ist die Rolle des Betriebsrats

Der gesetzliche Auftrag des Betriebsrats ist es, die Rechte und Interessen aller Arbeitnehmer zu schützen und aktiv an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Darum geht es in den nächsten vier Jahren.
Der gesetzliche Auftrag des Betriebsrats ergibt sich im Wesentlichen aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Kernpunkte sind:

1. Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer
(§ 2, § 80 BetrVG)

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