Urteil: SBV darf keine Krankmeldung eines Beschäftigten weiterleiten
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind in § 178 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) gesetzlich geregelt. Es ist ihr nicht erlaubt, darüber hinaus weitere Tätigkeiten zu übernehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn es dafür keinen besonderen Grund gibt, so das LAG München.
DER STREITFALL
Im vorliegenden Fall stritten sich der Arbeitgeber und die im Betrieb vorhandene Schwerbehindertenvertretung. Es ging um die Frage,…