Praxisbericht
/ 29. April 2026

Wie der Betriebsrat bei Prämien mitbestimmt

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten sind zusätzliche Zahlungen wie Gratifikationen für viele Beschäftigte besonders willkommen. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht. Sonderzahlungen sind meist im Arbeitsvertrag geregelt, können sich aber ebenso aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Unabhängig von der jeweiligen Grundlage gilt stets der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.
In bestimmten Punkten hat der Betriebsrat bei Gratifikationen ein Mitbestimmungsrecht. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Die Mitbestimmung…

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