Urteil
/ 29. Juni 2026

Freistellung: Vergütung steigt nur betriebsüblich

Die Höhe der Vergütung freigestellter Mitglieder des Betriebsrats richtet sich nach der Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer. Das gilt allerdings nur für betriebsübliche Entgeltzuwächse und nicht für Steigerungen des Gehalts einzelner Beschäftigter, die auf rein persönlichen Kriterien fußen.

DER STREITFALL

Im Unternehmen des freigestellten Betriebsratsmitglieds besteht eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Personalentwicklung. Die Beschäftigten…

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