Hintergrund
/ 30. Juli 2026

So muss der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss informieren

In sämtlichen Betrieben, die über mehr als 100 Beschäftigte verfügen, ist nach § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss einzurichten. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, dieses Gremium über die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens zu unterrichten – in genau diesem Umfang, weder darüber hinaus noch darunter.
Der Wirtschaftsausschuss kann nur dann korrekt arbeiten und seine Funktion erfüllen, wenn er ordnungsgemäß vom Arbeitgeber unterrichtet wird. Oft allerdings…

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