Urteil: Sturz in der häuslichen Garage kein Wegeunfall
Wenn ein Beschäftigter in der heimischen Garage einen Unfall hat, ist dies kein Arbeits- bzw. Wegeunfall. Das bedeutet, ihm stehen keine Leistungen der Berufsgenossenschaft zu. Der Grund: Die Garage zählt zum privaten und nicht zum öffentlichen Bereich, so das Landessozialgericht (LSG) Hamburg.
DER STREITFALL
Der Kläger will vor Gericht erreichen, dass sein Unfall als Arbeits- bzw. Wegeunfall anerkannt wird. Er stürzte im Dezember 2021…