E-Scooter-Explosion im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle setzen stets voraus, dass die zum Unfallzeitpunkt ausgeübte Tätigkeit einen dienstlichen Bezug hatte. Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg bestätigt diese etablierte Rechtsprechung ein weiteres Mal. Es betont dabei, dass diese Grundsätze auch bei Unfällen im Homeoffice uneingeschränkt gelten.
DER STREITFALL
Der Kläger war als Softwareentwickler beschäftigt. Er lebte in einer Wohnung in Berlin im 1. OG eines Mehrfamilienhauses. Das…