Urteil
/ 31. August 2026
Körperlicher Angriff rechtfertigt fristlose Entlassung
Wenn ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten physisch attackiert, darf der Arbeitgeber sofort außerordentlich kündigen. Er muss den Beschäftigten nicht erst abmahnen. Das entschied das LAG Hamm.
DER STREITFALL
Während einer Nachtschicht kam es zwischen dem klagenden Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten zum Streit, in dessen Verlauf der…
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