Urteil
/ 31. August 2026

Zeugnis: Arbeitgeber muss Verpflichtungen erfüllen

Ein Arbeitszeugnis ist mehr als sein Inhalt – auch die Form zählt. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Hamm: Ein Arbeitgeber, der trotz gerichtlichen Vergleichs ein Zeugnis lediglich auf Blankopapier ausstellt, erfüllt seine Verpflichtung nicht. Die Folge: Zwangsgeld. Warum dieses Urteil auch für Betriebsräte eine wichtige Botschaft enthält und weshalb Arbeitgeber gerichtliche Vergleiche nicht nur inhaltlich, sondern auch formal exakt umsetzen müssen, lesen Sie hier.

DER STREITFALL

Die Beteiligten stritten im Rahmen der Zwangsvollstreckung über die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mit der Leistungs- und…

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