Einstellung: Religion kann zulässiges Kriterium sein
Eine konfessionslose Bewerberin wird nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und verlangt Entschädigung wegen Diskriminierung. Das BAG klärt, wann die Kirchenzugehörigkeit tatsächlich Voraussetzung für einen Job sein darf – eine Entscheidung, die Betriebsräte bei Stellenausschreibungen und Einstellungen kennen sollten.
DER STREITFALL
Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion. Der beklagte Arbeitgeber, ein…