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/ 07. Oktober 2026

Alles Wichtige zum Ausschluss aus dem Betriebsrat

Verletzt ein Mitglied des Betriebsrats seine Pflichten, kommt ein Ausschluss des Betroffenen aus dem Gremium in Betracht. Ein entsprechender Antrag kann vom Betriebsrat selbst, vom Arbeitgeber, einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs gestellt werden. Für die Ausschlussentscheidung ist das Arbeitsgericht zuständig.
Rechtsgrundlage für den Ausschluss ist § 23 Abs. 1 BetrVG. Danach kommt ein Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds durch arbeitsgerichtliche Entscheidung…

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