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Arbeitszeit

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Mann markiert im Kalender eine Vier-Tage-Woche.
Bild: ©Vladimir Ivankin/iStock/Getty Images Plus

Im Rahmen der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit (KAPOVAZ) vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass sich die Arbeitszeit variabel nach der Menge der anfallenden Arbeit richtet. Rechtsgrundlage ist § 12 Teilzeit- und Befristungs­gesetz (TzBfG), denn die KAPOVAZ ist eine Form der Teilzeit.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das BAG stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass bei einer fehlenden Arbeitszeitvereinbarung bei der Arbeit auf Abruf grundsätzlich die gesetzliche Regelung des § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) greift. Eine Abweichung davon ist nur ausnahmsweise zulässig.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Stoppuhr liegt auf Laptop.
Bild: ©Rawf8/iStock/Getty Images Plus

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Frau B. hat an vielen Tagen ein solches Pensum zu bewältigen, dass ihr die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von täglich acht Stunden nicht reicht. In der Regel bleibt sie dann mindestens zehn Stunden pro Tag im Büro, manchmal noch länger. Damit ist sie nicht alleine, sodass sich im Betrieb ein wahrer Überstundenberg angehäuft hat. Um diesem Dilemma zu entgehen, dokumentiert der Arbeitgeber nur Arbeitszeiten bis täglich neun Stunden. Diese Stunden werden finanziell ausgeglichen. Alle weiteren geleisteten Stunden fallen unter den Tisch. Ist das Verhalten des Arbeitgebers rechtmäßig?

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Drei Icons zeigen jeweils eine Person, die sich strecken.
Bild: ©zuperia/iStock/Getty Images Plus

Pausen müssen ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sein – so schreibt es das Arbeitszeitgesetz vor. Doch können Arbeitgeber diese Zeit einfach auto­matisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen? Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie unsere Expertin erklärt.

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Bild eines Schichtplans.
Bild: ©cirquedesprit/stock.adobe.com

Die Arbeit im Schichtdienst ist sehr belastend und für die Kollegen oft mit großen Einschränkungen verbunden. Daher ist es hier besonders wichtig, dass Sie sich als Gremium für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Am besten geht das über die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte.

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Junge Frau steht in einer Großküche und schneidet Karotten. Im Hintergrund sind zwei männliche Küchenhilfen zu erkennen.
Bild: ©monkeybusinessimages/iStock/ Getty Images Plus

Das JArbSchG gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer, Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Es verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem, die strengen Vorschriften zur Arbeitszeit zu beachten.

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Eine Uhr lehnt sich an eine Ampel an.
Bild: ©doomu/iStock/Getty Images Plus

Flexible Arbeitszeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter ganz oben. Eine sinnvolle Variante kann ein Ampelkonto für die Arbeitszeit sein. Deshalb ist es sinnvoll, hierzu eine Betriebsvereinbarung zu treffen. Nutzen Sie dazu Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System zur Zeiterfassung anzubieten. Nun zieht das BAG nach und erhöht damit den Druck auf den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit endlich zu regeln.

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