Die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung ist für viele junge Beschäftigte von großer Bedeutung. Auch wenn der Betriebsrat hier häufig kein unmittelbares erzwingbares Mitbestimmungsrecht besitzt, verfügt er dennoch über verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, auf die Entscheidungen des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.
