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BR-Praxis

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Tipps für ein besseres Zeitmanagement
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Betriebsratsvorsitzende haben so viele Aufgaben zu erledigen, dass ein effizientes Zeitmanagement unerlässlich ist. Ein wichtiges Element dabei ist das Einsparen von bisher „verschwendeter“ Zeit: Wenn Sie sich hier verbessern können, werden Sie eine deutliche Entlastung spüren.

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Einfluss des Gremiums bei internen Stellenausschreibungen
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Der Betriebsrat kann gemäß § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Macht das Gremium dieses Recht nicht geltend, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet.

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Aushangpflicht: Beachtet Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben?
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Der Schutz von Arbeitnehmern ist in Deutschland durch zahlreiche gesetzliche Regelungen abgesichert. Für Beschäftigte ist es oft schwierig, alle relevanten Bestimmungen und Rechte im Blick zu behalten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass Arbeitgeber bestimmte arbeitsrechtliche und arbeitsschutzbezogene Vorschriften im Betrieb zugänglich machen müssen.

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So muss der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss informieren
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In sämtlichen Betrieben, die über mehr als 100 Beschäftigte verfügen, ist nach § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss einzurichten. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, dieses Gremium über die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens zu unterrichten – in genau diesem Umfang, weder darüber hinaus noch darunter.

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Verteilen Sie die Aufgaben im Gremium klar
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Unklarheiten über Zuständigkeiten im Betriebsrat können schnell zu Problemen führen. Wenn nicht eindeutig geregelt ist, wer für welche Themen verantwortlich ist, entstehen leicht Chaos und interne Konflikte. Das wirkt sich nicht nur auf die Zusammenarbeit im Gremium aus, sondern auch auf die Wahrnehmung durch den Arbeitgeber.

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Oft unterschätzt: Information der Belegschaft
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Viele Betriebsräte arbeiten engagiert – aber im Hintergrund. Das Problem: Die Belegschaft merkt davon oft wenig. Hier ein Beispiel: Der Betriebsrat verhindert eine Verschlechterung der Arbeitszeiten – informiert aber niemanden darüber. Solche Fehler in der Kommunikation mit den Kollegen führen unweigerlich dazu, dass diese das Vertrauen in das Gremium verlieren – ganz nach dem Motto „Die tun doch sowieso nichts für uns“.

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Setzen Sie Ihre Rechte konsequent durch
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Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören zur Betriebsratsarbeit dazu – auch wenn sie oft unangenehm sind. Entscheidend ist, sie nicht aus Angst vor schlechter Stimmung zu vermeiden, sondern sie professionell und sachlich anzugehen. Denn nicht jeder Konflikt ist ein Problem – manche sind notwendig, um die Rechte des Gremiums und damit die der Beschäftigten wirksam durchzusetzen.

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Auch neu gewählte Mitglieder müssen sich an die Abläufe halten
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Gerade für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist es wichtig, die gesetzlich vorgesehenen Abläufe der Betriebsratsarbeit wenigstens in Grundzügen zu kennen. Nur wenn ihnen die wichtigsten Schritte geläufig sind, können sie richtig handeln und Fehler vermeiden.

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Das ist die Rolle des Betriebsratsvorsitzenden und der Stellvertreter
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Das Gremium wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung. Besondere Rechte hat der Vorsitzende nach dem BetrVG nicht, aber einige besondere Aufgaben. Wer zum Vorsitzenden gewählt wurde, ist deshalb nicht der Chef – aber eine gewisse leitende und koordinierende Rolle kommt ihm natürlich trotzdem zu.

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Mitarbeiter-Apps: Das ist für Betriebsvereinbarungen wichtig
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Mitarbeiter-Apps sind mittlerweile weit verbreitet. Sie sollen z. B. bei der Integration von mobilen Mitarbeitern in die interne Unternehmenskommunikation helfen. Denn fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer haben keinen festen PC-Arbeitsplatz und damit keinen Zugriff auf einen E-Mail-Account. Das schließt sie häufig von der internen Kommunikation aus. Eine Mitarbeiter-App für Smartphones kann die ndividuelle Erreichbarkeit entscheidend verbessern.

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