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BR-Praxis

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Einem Kreis mit grauen Papierschiffchen tritt ein orangenes Papierschiffchen bei.
Bild: ©peterschreiber.media/iStock/Getty Images Plus

Für die außerplanmäßige Neuwahl des Betriebsrats innerhalb der laufenden Amtsperiode gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Diese ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist.

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Mann spendet einem überlasteten Kollegen Trost.
Bild: ©Drazen Zigic/iStock/Getty Images Plus

In Zeiten des allgegenwärtigen Personalmangels kommen viele Beschäftigte an ihre Leistungsgrenzen. Das bedeutet zum einen, dass durch eine länger andauernde Überlastung Kollegen riskieren, krank zu werden, aber zum anderen auch, dass (Gesundheits-)Schäden für Dritte drohen. Dies ist vor allem im Pflege- und Gesundheitsbereich eine Gefahr. Dann ist unter Umständen eine Überlastungsanzeige die richtige Maßnahme.

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Gestapeltes Geld wird gemessen.
Bild: ©amirulsyaidi/iStock/Getty Images Plus

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 € zahlen: Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Allerdings sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sondern diese Leistung ist freiwillig. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, auf die Zahlung der Prämie hinzuwirken?

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Fäuste werden in die Mitte gestreckt.
Bild: ©PeopleImages/iStock/Getty Images Plus

Verlässliche Kontakte sind zu einer Überlebenstechnik geworden – eine Antwort auf die Unsicherheiten und Anforderungen unserer Zeit. Nehmen auch Sie die Hilfe an und leisten Sie diese im Austausch, werden Sie Networker! Hier können insbesondere Netzwerke (mit anderen Betriebsräten) und Gewerkschaften hilfreich sein – aber auch vertrauensvolle Kontakte zu Mitgliedern der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung sind oft nützlich.

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Konzeptionelle Geschäftsillustration der bevorstehenden Geschäftsproblemmetapher mit fallendem Domino und Geschäftsmannsilhouette.
Bild: ©dickcraft/iStock/Getty Images Plus

Was auch immer der Grund für die Krise eines Unternehmens sein mag, die Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Das gilt ganz unabhängig von den reinen Fakten (möglicher Stellenabbau, Verkauf, (Teil-)Schließung etc.) bereits für die ersten noch vagen Anzeichen, dass „etwas im Busch ist“. Dafür sind Belegschaften besonders anfällig dank des berühmt-berüchtigten Flurfunks – an dem ja auch oft etwas dran ist.

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Buchstabenklötze mit Aufdruck News.
Bild: ©www.fotogestoeber.de/iStock/Getty Images Plus

Überlassen Sie dem Arbeitgeber bei der Infoarbeit nicht kampflos das Feld! Denn wegen einer nicht vorhandenen Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats ist es häufig an der Tagesordnung, dass sich die „andere Seite“ Erfolge alleine auf die Fahnen schreibt, an denen auch oder sogar besonders der Betriebsrat Anteil hat.

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Euro Geldscheine und Zapfsäule an der Tankstelle.
Bild: ©Stadtratte/iStock/Getty Images Plus

Fahrt- und Reisekosten, die den Mitgliedern des Betriebsrats im Rahmen ihrer Aufgaben entstehen, muss der Arbeitgeber erstatten, so regelt es § 40 Abs. BetrVG. Für den Weg von der Wohnung zum Betrieb gilt das allerdings nur eingeschränkt.

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Abstrakter polygonaler Raum.
Bild: ©jadamprostore/iStock/Getty Images Plus

Ein Intranetauftritt des Betriebsrats ist bereits aus Gründen der „Waffengleichheit“ mit dem Arbeitgeber unerlässlich: Wenn dieser sich im besten Licht darstellt, sollte auch der Betriebsrat hier Präsenz zeigen: Informieren Sie über Betriebsvereinbarungen und aktuelle Projekte, gratulieren Sie zu Geburtstagen und Jubiläen, veröffent­lichen Sie Interviews mit Gremiumsmitgliedern oder Newsletter.

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Teambuilding.
Bild: ©PeopleImages/iStock/Getty Images Plus

Die Verbesserung des sozialen Miteinanders am Arbeitsplatz und des Betriebsklimas liegt im Interesse aller. Wenn sich die Beschäftigten während ihres Arbeitstages wohlfühlen, sorgt das für ein positives Zugehörigkeitsgefühl und vieles geht leichter von der Hand.

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Illustration von Personen, die sich gemeinsam ein Dokument mit Aufschrift Rules (englisch für: Regeln) ansehen.
Bild: ©Muhamad Chabib alwi/iStock/Getty Images Plus

Die Geschäftsordnung erleichtert die Gremiumsarbeit erheblich. Denn in ihr sind Abläufe und Organisationsfragen verbindlich und detailliert geregelt. Sie sind nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Es empfiehlt sich aber – gerade auch für kleinere Gremien.

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