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Allgemein

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3D Illustration verschiedener Arbeitsschutzaspekte.
Bild: ©TarikVision/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheits- und Unfallgefahren im Betrieb zu schützen. Das besagt § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Betriebsrat wiederum muss kontrollieren, ob die Geschäftsleitung diesen Schutzauftrag auch ordnungsgemäß wahrnimmt und alle gesetz­lichen bzw. tariflichen Vorschriften beachtet.

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Würfel lesen Stop Stress.
Bild: ©Dzmitry Dzemidovich/ iStock/Getty Images Plus

Auf der Liste der Themen, mit denen sich Betriebsräte beschäftigen, steht der Umgang mit Stress und psychischen Belastungen ganz oben. Immer mehr Arbeit­nehmer leiden darunter – eine Folge der steigenden Anforderungen und der sich noch schneller verändernden Arbeitswelt. Als Arbeitnehmervertreter kämpfen Sie gewissermaßen an vorderster Front gegen überbordende Arbeitszeiten und Auf­gabenbereiche und schützen so die Gesundheit der Belegschaft.

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Arbeitnehmer mit Schutzhelm, Schutzbrille, Ohrenschützern und Warnweste.
Bild: © Thirawatana Phaisalratana/iStock/Getty Images Plus

Je nach Arbeitsplatz müssen Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Damit diese auch wirklich gut vor Gefahren schützen kann, ist eine Anpassung an den einzelnen Träger wichtig. Und natürlich hilft die beste Ausrüstung nichts, wenn sie nicht korrekt und vollständig getragen wird. Der Arbeit­geber ist gesetzlich verpflichtet, dies sicherzustellen.

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Hand berührt virtuelle Dartscheibe mit Pfeil.
Bild: ©Dilok Klaisataporn/iStock/Getty Images Plus

Zielvereinbarungen sind natürlich in erster Linie eine individualrechtliche Angelegenheit. Doch auch hier greift der allgemeine Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 BetrVG. Sonst könnten Sie nicht prüfen, inwieweit Ihre Mitbestimmungsrechte berührt sind.

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Suchtmitteln wie Alkohol, Zigaretten und Drogen
Bild: ©monticelllo/iStock/Getty Images Plus

Zu viel Alkohol, Abhängigkeit von Tabletten – viele Arbeitnehmer sind entweder suchtgefährdet oder leiden eventuell schon an einer Suchterkrankung. Betriebliche Suchtbeauftragte bzw. -berater spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen solche Probleme. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist daher äußerst sinnvoll.

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Neujahrsuhr zeigt 2023 mit goldenem Feuerwerk und Bokeh-Lichtern.
Bild: ©Vjom/iStock/Getty Images Plus

Neues Jahr, neue Vorschriften – das gilt auch für den Januar 2023. Die wichtigsten Änderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts finden Sie hier kurz zusammengefasst.

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Junge Frau steht vor einer Wand mit Ordner in der Hand und lächelt in die Kamera. Auf der Wand ist eine Rakete gezeichnet, die soeben gestartet ist. Darunter steht Start geschrieben.
Bild: ©FotografieLink/iStock/Getty Images Plus

Bis zum Start des neuen Ausbildungsjahres ist es gar nicht mehr so lange hin. Ein guter Zeitpunkt, um sich noch einmal vor Augen zu führen, was nötig ist, damit Azubis der Schritt ins Arbeitsleben gut gelingt. Denn als Betriebsrat ist es ratsam, sich auch und gerade für die neuesten „Familienmitglieder“ im Betrieb einzusetzen. Achten Sie darauf, ob der Arbeitgeber entsprechende Strukturen zum Ausbildungsstart hat – oder schaffen Sie diese gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung.

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Sommerzeit ist Feierzeit: Betriebsfeiern und -ausflüge
Bild: ©monkeybusinessimages/iStock/Getty Images Plus

Nach den Problemen, die Corona speziell im Arbeitsleben verursacht hat, ist es für den allgemeinen Zusammenhalt im Betrieb umso wichtiger, den Berufsalltag durch positive Erlebnisse wie Betriebsfeiern und -ausflüge aufzulockern. Hier kann der Betriebsrat Vorschläge machen und entsprechende Veranstaltungen anregen.

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Kolleginnen haben eine Besprechung in einem Café.
Bild: ©Juan Pablo Correa Bercetche/iStock/Getty Images Plus

Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm auf dem Betriebsgelände einen Raum für die Sprechstunde zur Verfügung stellt. Wichtig ist vor allem, dass die Beschäftigten Gremiumsmitglieder jederzeit im Betrieb ansprechen können.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und inwieweit Sie als Betriebsrat mitbestimmen können.

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