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Allgemein

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie der Betriebsrat angehört werden muss.

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Sieben Holzsteine - vier davon mit Aufschrift Work, drei mit Aufschrift Work Off.
Bild: ©Seiya Tabuchi/iStock/Getty Images Plus

Der Betriebsrat hat bei der Teilzeit keine speziellen Mitbestimmungsrechte. Dennoch ist es für Gremiumsmitglieder zu empfehlen, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Teilzeitarbeit zu kennen. So kann der Betriebsrat zum einen leichter seiner Überwachungspflicht nach § 80 Abs. 1 BetrVG nachkommen. Und zum anderen hilft das bei der Beratung von Kollegen, die in Teilzeit gehen möchten bzw. schon sind.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, worüber Sie die Kollegen informieren dürfen und welche Medien für Sie am besten geeignet sind.

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Digitales Anzeigeschild zeigt Uhrzeit und liest KOMMEN GEBUCHT. Eine Hand hält einen Transponder vor das Anzeigeschild.
Bild: ©Ralf Geithe/iStock/Getty Images Plus

Das Thema Arbeitszeiterfassung sorgt immer noch für Aufregung: Aufgrund von Grundsatzurteilen des EuGH und des BAG muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geändert werden, um wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bundesregierung legte im Frühjahr 2023 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Wann dieser jedoch verabschiedet wird und wann die Änderungen in Kraft treten, ist weiter unklar.

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Statue einer Justitia.
Bild: ©David Gyung/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat grundsätzlich andere Räume als bisher für das Betriebsratsbüro zuweisen. Das geht allerdings nur, wenn diese über einen die Vertraulichkeit gewährleistenden Schall- und Sichtschutz verfügen.

Nun ist sie online: Ihre Informationszentrale für alle Aufgaben des Betriebsrats. Auf unserer neuen Website finden Sie vom Experten-Rat bis zur Muster-Betriebsvereinbarung schnell und komfortabel alles, was Sie für Ihren Betriebsrat brauchen.

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Illustration eines Mannes, der einen Karton mit Büromaterialien von seinem Schreibtisch zum Ausgang trägt, da das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Bild: ©Alena Niadvetskaya/iStock/Getty Images Plus

Für gekündigte Arbeitnehmer, die gegen ihre Entlassung klagen, bietet § 102 Abs. 5 BetrVG einen vorläufigen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das gilt im Fall eines Sieges in erster Instanz. Danach darf der Betroffene so lange weiterarbeiten, bis der Streitfall endgültig geklärt ist. Dieses Recht soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer als gekündigt gilt, obwohl er eventuell im Recht ist und somit eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis steht.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, mit welchen Methoden Sie Belastungen erfassen und wie Sie bei der Gefährdungsbeurteilung mitbestimmen können.

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Trainings- und Kompetenzentwicklungskonzept mit Icons von Online-Kurs, Konferenz, Seminar, Webinar, E-Learning, Coaching.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Denn hier wird den Kollegen ganz konkret gezeigt, wie sie sicherer arbeiten und Risiken vermeiden können. Diese Schulungen müssen nicht zwangsläufig immer in Präsenz erfolgen – auch virtuelle Unterweisungen funktionieren gut. Das gilt zumindest dann, wenn sie für die richtigen Bereiche eingesetzt und wichtige Regeln eingehalten werden.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es hierfür gibt und wie der Betriebsrat mitbestimmen kann.

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