Vielfalt ist in den Belegschaften deutscher Unternehmen Alltag, Diskriminierung aber auch. Nötig ist eine inklusive Unternehmenskultur mit verbindlichen Zielen – auch für vielfältigere Führungsetagen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Betriebsräte haben bei Zielvereinbarungen zwar kein generelles erzwingbares Mitbestimmungsrecht über die inhaltlichen Ziele selbst, aber sie sind in vielen praxisrelevanten Punkten zwingend zu beteiligen. Entscheidend ist, dass Zielvereinbarungen häufig Fragen der Leistungsbewertung, des Entgeltsystems oder des Verhaltens der Beschäftigten betreffen – und genau hier greifen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG.
Quick Wins im betrieblichen Arbeitsschutz sind schnell umsetzbare, kostengünstige Maßnahmen. Das Tolle daran: Sie verbessern die Sicherheit der Beschäftigten unmittelbar – ohne lange Planungs- und Umsetzungsphasen. Mit Quick Wins können Betriebsrat und Arbeitgeber Beschäftigte wirksam schützen.
Der gesetzliche Auftrag des Betriebsrats ist es, die Rechte und Interessen aller Arbeitnehmer zu schützen und aktiv an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Darum geht es in den nächsten vier Jahren.