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Kündigung

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Illustration eines Mannes, der einen Karton mit Büromaterialien von seinem Schreibtisch zum Ausgang trägt, da das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Bild: ©Alena Niadvetskaya/iStock/Getty Images Plus

Für gekündigte Arbeitnehmer, die gegen ihre Entlassung klagen, bietet § 102 Abs. 5 BetrVG einen vorläufigen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das gilt im Fall eines Sieges in erster Instanz. Danach darf der Betroffene so lange weiterarbeiten, bis der Streitfall endgültig geklärt ist. Dieses Recht soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer als gekündigt gilt, obwohl er eventuell im Recht ist und somit eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis steht.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Nach einer Videoaufzeichnung, die ein Betriebsratmitglied mit der Unterüberschrift "Komplott unter der Gürtellinie. Will Hersteller mit Lügen Betriebsrat kündigen?" veröffentlicht hatte, wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung war unzulässig.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Betriebsrat ist keine vertrauenswürdige Stelle für Rechtsauskünfte. Das heißt, Kollegen dürfen sich auf entsprechende Aussagen nicht verlassen bzw. riskieren ansonsten Nachteile. Dies stellte das LAG Hamm klar und bestätigte damit die geltende Rechtslage.

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Darstellung eines Spielzeugbaggers, wie er Spielwürfel mit darauf abgebildeten Personen wegschiebt.
Bild: ©Andrii Yalanskyi/iStock/Getty Images Plus

Ein Interessenausgleichs kann ausdrücklich benennen, welchen Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung gekündigt wird. Dadurch kann der Arbeitgeber leichter Mitarbeiter entlassen. Weder die Geschäftsleitung noch der Betriebsrat können die Aufstellung einer Namensliste erzwingen. Sie basiert stets auf einer freiwilligen Vereinbarung der Betriebsparteien.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wenn Sie mit weiteren Mitgliedern einer Chatgruppe angehören, sollten Sie auch hier vorsichtig sein, über wen Sie sich in welcher Weise äußern. Im vorliegenden Fall haben sich die Mitglieder sehr negativ über den Arbeitgeber und weitere Kollegen ausgetauscht, was eine Kündigung zur Folge hatte.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Vor dem Hintergrund einer geplanten Betriebsstilllegung aufgrund von Insolvenz wurde ein Interessenausgleich mit Namenslisten beschlossen. Nach Unterzeichnung des Interessenausgleichs kündigte der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis des Klägers betriebsbedingt. Der Insolvenzverwalter gewann vor Gericht.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Klägerin hatte Zugriff auf den Dienstcomputer ihres Vorgesetzten. Dort hat sie private Informationen in einer E-Mail entdeckt. Da es in dieser E-Mail um sexuelle Übergriffe ging, gab die Klägerin diese anonym weiter. Die unbefugte Weitergabe von Daten – insbesondere von sensiblen Daten – rechtfertigte in diesem Fall eine fristlose Kündigung.

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Streichhölzer aneinandergereiht, in verschiedenen Stufen abgebrannt.
Bild: ©zsv3207/iStock/Getty Images Plus

Unter einer inneren Kündigung wird der Entschluss eines Arbeitnehmers verstanden, seine Leistungsbereitschaft und seinen Arbeitseinsatz bewusst, aber stillschweigend, zurückzunehmen. Diesen Prozess vollzieht der Betroffene möglichst unauffällig, da er seine Arbeitsstelle behalten möchte.

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Gezeichnete Figur fällt von einem gelben Ausrufezeichenschild.
Bild: ©Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Eine Abmahnung ist eine ernsthafte Warnung an den Arbeitnehmer und kann im schlimmsten Fall bei weiterem Fehlverhalten zur Kündigung führen. Zwar darf der Betriebsrat hier grundsätzlich nicht mitbestimmen und muss meist auch nicht vom Arbeitgeber informiert werden. Dennoch wenden sich viele betroffene Kollegen an das Gremium und bitten um Rat.

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