Eine Abmahnung ist eine ernsthafte Warnung an den Arbeitnehmer und kann im schlimmsten Fall bei weiterem Fehlverhalten zur Kündigung führen. Zwar darf der Betriebsrat hier grundsätzlich nicht mitbestimmen und muss meist auch nicht vom Arbeitgeber informiert werden. Dennoch wenden sich viele betroffene Kollegen an das Gremium und bitten um Rat.
Die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und Big Data auch in der Arbeitswelt führt zu neuen Fragen und Herausforderungen: Welche Folgen haben immer ausgeklügeltere Datenerfassungs- und -auswertungssysteme im Hinblick auf die Überwachung der Beschäftigten? Werden Kündigungen künftig das Ergebnis automatisierter Prozesse sein?
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.
Social Media und Arbeitsrecht – das ist mittlerweile ein Dauerbrenner. Umso mehr Brisanz bekommt diese Diskussion im Moment noch durch die aufgeheizte Stimmung in der Corona-Pandemie. Kritisch wird es für den Arbeitnehmer, wenn dieser sich in einer Form über den Arbeitgeber oder seine Arbeit äußert, die das Arbeitsverhältnis stören könnte.
Wenn bei einem Kündigungsschutzprozess eine Videoaufnahme als Beweis mit aufgeführt wird, ist dies zulässig. Unabhängig davon, ob die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, oder nicht.
Steht fest, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und kann die Kündigung auch nicht durch mildere Mittel vermieden werden, stellt sich die Frage, welcher von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern gehen muss. Um das zu klären, muss der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführen.
Sie haben bei geplanten Entlassungen ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Durch die in § 102 BetrVG vorgeschriebene Anhörung und die darauffolgende Stellungnahme ist die Vorgehensweise des Betriebsrats in groben Zügen vorgegeben. Wegen des eng gesteckten Zeitrahmens ist ein effizienter und professioneller Ablauf des Verfahrens unerlässlich.
Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten, ohne den Betriebsrat zuvor angehört zu haben. Nach mehrfachem Auftreten beschwerte sich das Gremium. Der Betriebsrat verlangte, ausnahmslos bei jeder geplanten Entlassung angehört zu werden. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.