Die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung ist für viele junge Beschäftigte von großer Bedeutung. Auch wenn der Betriebsrat hier häufig kein unmittelbares erzwingbares Mitbestimmungsrecht besitzt, verfügt er dennoch über verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, auf die Entscheidungen des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.
Direkt nach der „großen“ Betriebsratswahl stehen bereits mehrere weitere, eher kleinere Abstimmungen innerhalb des Gremiums an. So müssen nicht nur der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter bestimmt werden, sondern auch diejenigen Mitglieder, die in verschiedene Ausschüsse entsandt werden sollen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Kollegen festzulegen, die von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden.
Das Bundesarbeitsgericht stärkt Beschäftigte im Rettungsdienst deutlich: Die vergütungspflichtige Umkleidezeit darf auch bei Krankheit und Urlaub nicht einfach unter den Tisch fallen. Arbeitgeber müssen die Zeitgutschrift fürs An- und Ablegen der Schutzkleidung weiterhin berücksichtigen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an
dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Um Betriebsräte vor Willkür und Benachteiligung zu schützen, hat der Gesetzgeber § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt, dass die ordentliche Kündigung eines Betriebsrats- oder JAV-Mitglieds für die Dauer seiner Amtszeit und im Jahr danach verboten ist. Außerordentliche Kündigungen bleiben zwar möglich, sind aber die Ausnahme.
Viele Betriebe bieten Beschäftigten zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen eine verkürzte Arbeitszeit an, um wirtschaftliche Schwierigkeiten auszugleichen. Die Frage, ob damit auch ein verringerter Urlaubsanspruch einhergeht, ist oft nicht leicht zu klären, wie eine Leserfrage zeigt.
Für Betriebsräte heißt der Einzug von KI in die Arbeitswelt, Chancen zu erkennen und Risiken im Blick zu behalten. Denn KI kann personenbezogene Daten auswerten, Profile erstellen und Empfehlungen geben – und berührt deshalb unmittelbar Mitbestimmungsrechte sowie Datenschutz- und Antidiskriminierungsfragen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Das LAG Hamm stärkt die Rechte von Beschäftigten deutlich: Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG gilt nicht nur für die erste Elternzeit, sondern für jeden wirksam beantragten Elternzeitabschnitt. Kündigungen zwischen bereits festgelegten Elternzeiten können damit unwirksam sein. Warum die Entscheidung auch für Betriebsräte wichtig ist und welche Folgen sie für die Praxis hat, lesen Sie im Beitrag.
Wenn einem Mitglied des Gremiums ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wird, obwohl es darauf keinen Anspruch hat, kann dies eine verbotene Begünstigung des Betriebsrats sein. Dies hat das LAG Niedersachsen entschieden.