Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Digitale Tools, neue Software, künstliche Intelligenz – die Arbeitswelt verändert sich rasant. Doch was bedeutet das für den Betriebsrat? Wann darf er mitbestimmen, wann muss er informiert werden – und wo liegen die Grenzen?
Wenn ein Beschäftigter in der heimischen Garage einen Unfall hat, ist dies kein Arbeits- bzw. Wegeunfall. Das bedeutet, ihm stehen keine Leistungen der Berufsgenossenschaft zu. Der Grund: Die Garage zählt zum privaten und nicht zum öffentlichen Bereich, so das Landessozialgericht (LSG) Hamburg.
Wenn ein Beschäftigter den Betrieb verlässt, erhält er am Ende ein Zeugnis. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. So legt es § 109 Gewerbeordnung (GewO) fest. Doch es kommt überraschend häufig vor, dass der Arbeitgeber entweder kein Zeugnis erteilt oder dieses fehlerhaft bzw. unrichtig ist. Dann sollte der Arbeitnehmer konsequent sein Recht einfordern.
Gerade für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist es wichtig, die gesetzlich vorgesehenen Abläufe der Betriebsratsarbeit wenigstens in Grundzügen zu kennen. Nur wenn ihnen die wichtigsten Schritte geläufig sind, können sie richtig handeln und Fehler vermeiden.
Darf der Arbeitgeber Beschäftigte nach einer Kündigung einfach bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen? Das Bundesarbeitsgericht setzt hier enge Grenzen: Eine häufig verwendete Klausel in Formulararbeitsverträgen erklärte es für unwirksam. Was das Urteil für die Praxis bedeutet und worauf Betriebsräte jetzt achten sollten, erfahren Sie hier.
Quick Wins im betrieblichen Arbeitsschutz sind schnell umsetzbare, kostengünstige Maßnahmen. Das Tolle daran: Sie verbessern die Sicherheit der Beschäftigten unmittelbar – ohne lange Planungs- und Umsetzungsphasen. Mit Quick Wins können Betriebsrat und Arbeitgeber Beschäftigte wirksam schützen.
Die Höhe der Vergütung freigestellter Mitglieder des Betriebsrats richtet sich nach der Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer. Das gilt allerdings nur für betriebsübliche Entgeltzuwächse und nicht für Steigerungen des Gehalts einzelner Beschäftigter, die auf rein persönlichen Kriterien fußen.
Das Gremium wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung. Besondere Rechte hat der Vorsitzende nach dem BetrVG nicht, aber einige besondere Aufgaben. Wer zum Vorsitzenden gewählt wurde, ist deshalb nicht der Chef – aber eine gewisse leitende und koordinierende Rolle kommt ihm natürlich trotzdem zu.
Mitarbeiter-Apps sind mittlerweile weit verbreitet. Sie sollen z. B. bei der Integration von mobilen Mitarbeitern in die interne Unternehmenskommunikation helfen. Denn fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer haben keinen festen PC-Arbeitsplatz und damit keinen Zugriff auf einen E-Mail-Account. Das schließt sie häufig von der internen Kommunikation aus. Eine Mitarbeiter-App für Smartphones kann die ndividuelle
Erreichbarkeit entscheidend verbessern.