Diese Rechte hat der Betriebsrat bei einer Rüge
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Der Arbeitgeber darf einen Beschäftigten abmahnen, wenn dieser Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Doch kann der Arbeitgeber ähnlich reagieren, wenn er der Meinung ist, der Betriebsrat habe gegen seine Pflichten aus dem BetrVG verstoßen?Das ist rechtlich umstritten.