Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Möglicherweise gab es auch in Ihrem Betrieb eine Betriebsratswahl, bei der unterschiedliche Listen mit teils gegensätzlichen Positionen angetreten sind. Umso wichtiger ist es, zu Beginn der neuen Amtszeit einen klaren Schnitt zu machen: Der Wahlkampf ist vorbei – jetzt steht ausschließlich das gemeinsame Ziel im Mittelpunkt, nämlich das bestmögliche Ergebnis für die Kollegen zu erzielen. Und dabei hilft gezieltes Teambuilding.
Ohne ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats keine wirksame Massenentlassung: Das BAG hat Kündigungen wegen Verfahrensfehlern bei der Massenentlassungsanzeige gekippt. Ein Urteil mit großer Bedeutung für die betriebliche Praxis und die Mitbestimmung.
Die Anerkennung als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft setzt zwingend voraus, dass der Beschäftigte zum Unfallzeitpunkt eine dienstliche Tätigkeit verrichtet hat. Während einer Pause ist das nicht der Fall – diese ist privat motiviert. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen klargestellt.
Die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung ist für viele junge Beschäftigte von großer Bedeutung. Auch wenn der Betriebsrat hier häufig kein unmittelbares erzwingbares Mitbestimmungsrecht besitzt, verfügt er dennoch über verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, auf die Entscheidungen des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.
Direkt nach der „großen“ Betriebsratswahl stehen bereits mehrere weitere, eher kleinere Abstimmungen innerhalb des Gremiums an. So müssen nicht nur der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter bestimmt werden, sondern auch diejenigen Mitglieder, die in verschiedene Ausschüsse entsandt werden sollen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Kollegen festzulegen, die von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden.
Das Bundesarbeitsgericht stärkt Beschäftigte im Rettungsdienst deutlich: Die vergütungspflichtige Umkleidezeit darf auch bei Krankheit und Urlaub nicht einfach unter den Tisch fallen. Arbeitgeber müssen die Zeitgutschrift fürs An- und Ablegen der Schutzkleidung weiterhin berücksichtigen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an
dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Um Betriebsräte vor Willkür und Benachteiligung zu schützen, hat der Gesetzgeber § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt, dass die ordentliche Kündigung eines Betriebsrats- oder JAV-Mitglieds für die Dauer seiner Amtszeit und im Jahr danach verboten ist. Außerordentliche Kündigungen bleiben zwar möglich, sind aber die Ausnahme.
Viele Betriebe bieten Beschäftigten zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen eine verkürzte Arbeitszeit an, um wirtschaftliche Schwierigkeiten auszugleichen. Die Frage, ob damit auch ein verringerter Urlaubsanspruch einhergeht, ist oft nicht leicht zu klären, wie eine Leserfrage zeigt.