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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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So wird der neu gewählte Betriebsrat zum schlagkräftigen Team
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Möglicherweise gab es auch in Ihrem Betrieb eine Betriebsratswahl, bei der unterschiedliche Listen mit teils gegensätzlichen Positionen angetreten sind. Umso wichtiger ist es, zu Beginn der neuen Amtszeit einen klaren Schnitt zu machen: Der Wahlkampf ist vorbei – jetzt steht ausschließlich das gemeinsame Ziel im Mittelpunkt, nämlich das bestmögliche Ergebnis für die Kollegen zu erzielen. Und dabei hilft gezieltes Teambuilding.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ohne ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats keine wirksame Massenentlassung: Das BAG hat Kündigungen wegen Verfahrensfehlern bei der Massenentlassungsanzeige gekippt. Ein Urteil mit großer Bedeutung für die betriebliche Praxis und die Mitbestimmung.

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Unfall während Pause kein Arbeitsunfall
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Die Anerkennung als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft setzt zwingend voraus, dass der Beschäftigte zum Unfallzeitpunkt eine dienstliche Tätigkeit verrichtet hat. Während einer Pause ist das nicht der Fall – diese ist privat motiviert. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen klargestellt.

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Wie Sie bei der Übernahme von Azubis mitbestimmen
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Die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung ist für viele junge Beschäftigte von großer Bedeutung. Auch wenn der Betriebsrat hier häufig kein unmittelbares erzwingbares Mitbestimmungsrecht besitzt, verfügt er dennoch über verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, auf die Entscheidungen des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.

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Wahlen im Gremium zur neuen Amtszeit
Bild: © Ralf Geithe/iStock/Getty Images Plus

Direkt nach der „großen“ Betriebsratswahl stehen bereits mehrere weitere, eher kleinere Abstimmungen innerhalb des Gremiums an. So müssen nicht nur der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter bestimmt werden, sondern auch diejenigen Mitglieder, die in verschiedene Ausschüsse entsandt werden sollen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, die Kollegen festzulegen, die von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Bundesarbeitsgericht stärkt Beschäftigte im Rettungsdienst deutlich: Die vergütungspflichtige Umkleidezeit darf auch bei Krankheit und Urlaub nicht einfach unter den Tisch fallen. Arbeitgeber müssen die Zeitgutschrift fürs An- und Ablegen der Schutzkleidung weiterhin berücksichtigen.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Außerordentliche Kündigung von BR-Mitgliedern
Bild: © Deagreez/iStock/Getty Images Plus

Um Betriebsräte vor Willkür und Benachteiligung zu schützen, hat der Gesetzgeber § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt, dass die ordentliche Kündigung eines Betriebsrats- oder JAV-Mitglieds für die Dauer seiner Amtszeit und im Jahr danach verboten ist. Außerordentliche Kündigungen bleiben zwar möglich, sind aber die Ausnahme.

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Verringerte Arbeitszeit = verringerter Urlaubsanspruch
Bild: © bo feng/iStock/Getty Images Plus

Viele Betriebe bieten Beschäftigten zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen eine verkürzte Arbeitszeit an, um wirtschaftliche Schwierigkeiten auszugleichen. Die Frage, ob damit auch ein verringerter Urlaubsanspruch einhergeht, ist oft nicht leicht zu klären, wie eine Leserfrage zeigt.

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