Unfall während Pause kein Arbeitsunfall
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Die Anerkennung als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft setzt zwingend voraus, dass der Beschäftigte zum Unfallzeitpunkt eine dienstliche Tätigkeit verrichtet hat. Während einer Pause ist das nicht der Fall – diese ist privat motiviert. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen klargestellt.
DER STREITFALL
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Unfall eines Leiharbeitnehmers am Arbeitsplatz im Entleiherbetrieb als Arbeitsunfall…