Auch für das Jahr 2026 haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr krankes Kind betreuen müssen. So können sie sich praktisch ohne finanzielle Einbußen der Familie widmen. Betriebsräte sollten Mitarbeitende über ihre Rechte informieren und sie bei der Antragstellung unterstützen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum Betriebsratsmitglieder nicht mehr zur nächsten Wahl antreten bzw. ihr Ehrenamt aufgeben wollen. Doch gerade für langjährig tätige Interessenvertreter (und vor allem für diejenigen mit einer kompletten oder teilweisen Freistellung) ist die Rückkehr in den normalen“ Job zumindest eine echte Umstellung, die ihre eigenen Herausforderungen hat.
Der Siegeszug von ChatGPT ist wohl kaum mehr aufzuhalten – auch am Arbeitsplatz ist er mittlerweile fast allgegenwärtig. Arbeitgeber erwerben zunehmend Lizenzen der KI-Anwendung, damit die Beschäftigten das Tool im Job nutzen. Das wiederum ruft den Betriebsrat auf den Plan: Welche Mitbestimmungsrechte gibt es hier und kann er eine Betriebsvereinbarung erzwingen?
Die Wahlvorbereitung läuft auf Hochtouren und inzwischen sind die Wahlvorstände mit ihren Aufgaben schon weit gekommen. Doch es ist hilfreich, sich jetzt noch einmal zu vergewissern, dass alles richtig läuft – so handeln Sie bis zum Schluss rechtssicher.
Nun stehen die Betriebsratswahlen wirklich unmittelbar bevor. Die Einleitung der Wahl ist nur noch eine Frage von Wochen. Höchste Zeit, dass der bestehende Betriebsrat noch mal alles in Sachen Information der Kollegen gibt.
Alleinarbeit ist heutzutage keine Ausnahme mehr. Selbst in industriellen Betrieben werden dank fortschreitender Automatisierung Nacht-, Sonn- und Feiertagsschichten oft mit minimalem Personalaufwand durchgeführt. Diese Entwicklung wird sich durch den Einsatz von KI voraussichtlich weiter fortsetzen. Für Betriebsräte ist es daher sinnvoll, den Arbeitsschutz in diesem schwierigen Bereich weiter zu verbessern.
Ohne Team- und Gruppenarbeit kommt mittlerweile kaum noch ein Betrieb aus. Das zeigt sich auch in § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG, der die Gruppenarbeit ausdrücklich erwähnt. Mit diesem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht kann der Betriebsrat viel zur Gestaltung der Gruppenarbeit beitragen.
Ein Erfahrungswert zeigt: Egal, wie perfekt Sie den Wahltag vorbereitet haben, werden dennoch einige Fragen von Beschäftigten auftauchen, die Sie vielleicht überraschen. Dabei gibt es einige Klassiker, auf die Sie die Antwort kennen sollten, wenn Sie am Wahltag im Wahllokal eingesetzt werden.