Umkleidezeiten sind auch bei Abwesenheit zu vergüten
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Das Bundesarbeitsgericht stärkt Beschäftigte im Rettungsdienst deutlich: Die vergütungspflichtige Umkleidezeit darf auch bei Krankheit und Urlaub nicht einfach unter den Tisch fallen. Arbeitgeber müssen die Zeitgutschrift fürs An- und Ablegen der Schutzkleidung weiterhin berücksichtigen.
DER STREITFALL
Ein als Rettungssanitäter beschäftigter Arbeitnehmer erhob Klage gegen seinen Arbeitgeber. Nach dem einschlägigen Manteltarifvertrag…