Angesichts steigender Lebenshaltungskosten sind zusätzliche Zahlungen wie Gratifikationen für viele Beschäftigte besonders willkommen. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht. Sonderzahlungen sind meist im Arbeitsvertrag geregelt, können sich aber ebenso aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Unabhängig von der jeweiligen Grundlage gilt stets der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Doch auch jemand, der diesen GdB nicht erreicht, braucht unter Umständen besonderen Schutz und mehr Fürsorge als gesunde Arbeitnehmer. Deshalb können Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 ihre Gleichstellung beantragen.
Die Freistellungsphase bedeutet das Ende der Arbeitspflicht – nicht das Ende der betrieblichen Zugehörigkeit. Der Betriebsrat bleibt Interessenvertreter auch für diese Beschäftigtengruppe. Seine Aufgabe ist es, Entgeltansprüche zu überwachen, Gleichbehandlung sicherzustellen, kollektive Regelungen mitzugestalten und den Kontakt zu halten. Gerade weil die Betroffenen nicht mehr täglich im Betrieb präsent sind, hat das Gremium eine spezielle Schutz- und Unterstützungsfunktion.
Egal ob Seminarbesuch, Widerspruch zu einer Einstellung oder Abschluss einer Betriebsvereinbarung – der Betriebsrat braucht für all seine Handlungen einen gültigen Beschluss. Dieser wird in der Betriebsratssitzung gefasst. Deshalb ist es so wichtig, dass Sitzungen und Beschlussfassung fehlerfrei ablaufen.
Der Arbeitgeber darf einen Beschäftigten abmahnen, wenn dieser Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Doch kann der Arbeitgeber ähnlich reagieren, wenn er der Meinung ist, der Betriebsrat habe gegen seine Pflichten aus dem BetrVG verstoßen?Das ist rechtlich umstritten.
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll vertrauensvoll erfolgen. Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufgaben behindert. Geschieht dies dennoch, kann und sollte sich das Gremium dagegen zur Wehr setzen.
Seit Jahren steigen die Fehlzeiten in den Betrieben. Auch wenn die Ursachen dafür unterschiedlich sind, ist es Betriebsräten zu empfehlen, sich näher mit dem Thema zu befassen. Das gilt besonders dann, wenn es im Betrieb ein Fehlzeitenmanagement des Arbeitgebers gibt.
In nur 30 Minuten werden Ihnen die wichtigsten Tipps und Fakten zum Thema verständlich präsentiert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt mit der Referentin zu klären. Das Online-Seminar wird aufgezeichnet und ist auf www.betriebsrat-kompakt.de abrufbar. Dort sind zudem einige Arbeitshilfen und die Seminarunterlagen für Sie bereitgestellt.
Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum Betriebsratsmitglieder nicht mehr zur nächsten Wahl antreten bzw. ihr Ehrenamt aufgeben wollen. Doch gerade für langjährig tätige Interessenvertreter (und vor allem für diejenigen mit einer kompletten oder teilweisen Freistellung) ist die Rückkehr in den normalen“ Job zumindest eine echte Umstellung, die ihre eigenen Herausforderungen hat.
Der Siegeszug von ChatGPT ist wohl kaum mehr aufzuhalten – auch am Arbeitsplatz ist er mittlerweile fast allgegenwärtig. Arbeitgeber erwerben zunehmend Lizenzen der KI-Anwendung, damit die Beschäftigten das Tool im Job nutzen. Das wiederum ruft den Betriebsrat auf den Plan: Welche Mitbestimmungsrechte gibt es hier und kann er eine Betriebsvereinbarung erzwingen?