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Hintergrund
17. Februar 2024

Neue Regelung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

BRK+
Älterer Mann sitzt mit Arzt auf Liege und zeigt auf seinen Rumpf.
Bild: ©WavebreakmediaMicro/ stock.adobe.com
Nach 50 Jahren gibt es seit diesem Jahr neue „Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Künftig wird die arbeitsmedizinische Vorsorge von Untersuchungen getrennt, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.

Hauptzielgruppe der Empfehlungen sind wie bisher Betriebsärzte, die damit weiterhin bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen unterstützt werden sollen. Aber auch alle anderen Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes sind Adressaten der überarbeiteten Empfehlungen, damit auch der Betriebsrat. Die geänderten Empfehlungen wenigstens in Grundzügen zu kennen, erleichtert seine Arbeit.

Silke Rohde
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