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Online-Seminar
09. März 2022

Alles Wichtige zum Homeoffice

BRK+
Bild: Grafiken: Nicola Pridik, Berlin
In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und inwieweit Sie als Betriebsrat mitbestimmen können.
Entscheidung über den Arbeitsort

  • Recht des Arbeitnehmers auf Homeoffice: Kein gesetzlicher Anspruch, Vereinbarung nötig: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, gesonderte Vereinbarung.
  • Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO. Wenn der Arbeitgeber sich nicht auf den Wunsch des Arbeitnehmers, aus dem Homeoffice / mobil arbeiten zu können, einlässt, bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet, in den Betrieb zu kommen. Wenn der Arbeitnehmer trotzdem nicht zur Arbeit kommt, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung und Kündigung).
  • Das gilt allerdings nicht, wenn eine staatliche Behörde die Ansteckungsgefahr mit einer bestimmten Gefahrenstufe qualifiziert oder der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass eine Ansteckungsgefahr an seinem Arbeitsplatz konkret gegeben ist.

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