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Online-Seminar
08. Februar 2023

Alles Wichtige zur betriebsbedingten Kündigung

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In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine zulässige Kündigung erfüllt sein müssen und welche herausragende Bedeutung der Widerspruch des Betriebsrats hat.
Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung

Fehlt auch nur ei­ne die­ser Vor­aus­set­zun­gen, ist die Kündi­gung un­wirk­sam.

  1. Vorliegen be­trieb­li­cher Er­for­der­nis­se, die da­zu führen, dass der Be­darf an Ar­beits­leis­tun­gen ge­rin­ger wird.
    Z. B.: Sch­ließung ei­ner Ab­tei­lung oder ei­ner Fi­lia­le oder die Verände­rung von Ar­beits­abläufen. Der Arbeitsbedarf muss nicht komplett wegfallen; 50 % reichen z. B. auch aus.
  2. Die Kündi­gung muss „dring­lich“ sein, d.h. es darf kei­ne Möglich­keit der Weiter­beschäfti­gung des Ar­beit­neh­mers auf ei­nem an­de­ren Ar­beits­platz ge­ben.
  3. Interessenabwägung: Be­en­di­gungs­in­ter­es­se des Ar­beit­ge­bers muss überwie­gen.
  4. Korrekt durchgeführte Sozialauswahl.

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