Alles Wichtige zur betriebsbedingten Kündigung
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In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine zulässige Kündigung erfüllt sein müssen und welche herausragende Bedeutung der Widerspruch des Betriebsrats hat.
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam.
- Vorliegen betrieblicher Erfordernisse, die dazu führen, dass der Bedarf an Arbeitsleistungen geringer wird.
Z. B.: Schließung einer Abteilung oder einer Filiale oder die Veränderung von Arbeitsabläufen. Der Arbeitsbedarf muss nicht komplett wegfallen; 50 % reichen z. B. auch aus. - Die Kündigung muss „dringlich“ sein, d.h. es darf keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz geben.
- Interessenabwägung: Beendigungsinteresse des Arbeitgebers muss überwiegen.
- Korrekt durchgeführte Sozialauswahl.
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