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Urteil
02. Oktober 2023

Team-Verlegung ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Der Arbeitgeber teilte dem Betriebsrat mit, dass 59 Arbeitnehmer an einen 12km weit entfernten Arbeitsstandort verlegt werden müssen. Der Betriebsrat meinte, dass es sich hierbei um mitbestimmungspflichtige Versetzungen handelte, weshalb er klagte. Der Betriebsrat verlor vor Gericht.

DER STREITFALL

Im vorliegenden Fall teilte der Arbeitgeber dem Betriebsrat mit, dass wegen der Umsetzung einer in einem Interessenausgleich und Sozialplan festgelegten Maßnahme („Zukunft Innendienst“) zum 18.06.2018 drei Teams mit 59 Arbeitnehmern aus dem Bereich Disposition an einen anderen Standort verlegt werden sollten. Der künftige Arbeitsort ist etwa 12 Kilometer vom alten Standort entfernt. Die Geschäftsleitung führte die Team-Verlegung durch, ohne auf eine Rückmeldung der betrieblichen Interessenvertretung zu warten. Durch den Umzug änderten sich die Art der Tätigkeit, die funktionalen Beziehungen der betroffenen Arbeitnehmer untereinander, die Einordnung in die Arbeitsabläufe und die Zuständigkeiten von Vorgesetzten nicht. Dennoch wandte sich der Betriebsrat gegen die fehlende Einbindung des Gremiums. Er meinte, dass es sich bei den Verlegungen der Teams um mitbestimmungspflichtige Versetzungen gehandelt habe.

Silke Rohde
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