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Ratgeber
03. Oktober 2023

Betriebsvereinbarung und Schichtarbeit?

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Kann der Arbeitgeber über eine Betriebsvereinbarung Mitarbeiter zur Schichtarbeit verpflichten, wenn sich im Arbeitsvertrag keine Klausel zur Schichtarbeit findet? In den Arbeitsverträgen gibt es diverse Formulierungen wie etwa: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung der Geschäftsleitung aus betrieblichen Gründen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Mehrarbeit, sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten.“ „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung der Geschäftsleitung aus betrieblichen Gründen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Mehrarbeit sowie Schicht­arbeit zu leisten.“

Antwort

Schichtarbeit kann mehrere Rechtsgrundlagen haben. So ist der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen seines Weisungsrechts berechtigt, Schichtarbeit anzuordnen. Dafür muss die Möglichkeit der Schichtarbeit nicht unbedingt ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt sein; es gilt § 106 GewO. Das Recht, Schichtarbeit im Rahmen des Weisungsrechts anzuordnen, besteht allerdings nicht unbegrenzt. So muss der Arbeitgeber unter Umständen auf berechtigte Belange der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, etwa gesundheitliche Probleme oder Betreuungspflichten. Weitere Rechtsgrundlagen für Schichtarbeit können neben Weisungsrecht, Arbeits- und Tarifverträgen auch Betriebsvereinbarungen sein. Das heißt, Arbeitgeber und Betriebsrat können darin Schichtarbeit und ihre Gestaltung vereinbaren. Wichtig ist hierbei das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG: Der Arbeitgeber kann also nicht einseitig in einer Betriebsvereinbarung etwas beschließen (hier: Anordnung von Schichtarbeit), sondern muss sich stets mit Ihnen einigen. Das bietet dem Betriebsrat die Möglichkeit, im Falle der Vereinbarung der Schichtarbeit viel Einfluss auf die entsprechenden Rahmenbedingungen zu nehmen.

Silke Rohde

Silke Rohde
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