Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Ratgeber
10. Oktober 2023

Arbeitsbescheinigung nach Ende der Beschäftigung

BRK+
Mann unterschreibt Papier.
Bild: ©Poike/iStock/Getty Images Plus
Wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis kündigt, muss sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies gilt zumindest dann, wenn es keine unmittelbare Anschlussbeschäftigung gibt. Die Behörde braucht zur Prüfung der Ansprüche des ehemaligen Beschäftigten die sogenannte Arbeits­bescheinigung, die der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers ausfüllen muss.

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss sich der Beschäftigte mit vielen bürokratischen Hürden herumschlagen, bevor er von der Agentur für Arbeit sein Geld bekommt. Dies ist eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schon schwierigen Situation. Hier kann der Betriebsrat unterstützend zur Seite stehen. Es ist hilfreich, wenn das Gremium in einer Erstberatung grundsätzliche Tipps geben kann. In jedem Fall sollte der Betroffene aber an Stellen weitervermittelt werden, die verlässliche juristische Auskünfte geben können, wie etwa Anwälte oder Gewerkschaftssekretäre. Der Betriebsrat kann (und sollte) keine umfassende Rechtsberatung leisten.

Arbeitsbescheinigung ist offizielles Formular der Agentur für Arbeit

Die Arbeitsbescheinigung ist ein offizielles Formular der Bundesagentur für Arbeit. Die Informationen in dieser Bescheinigung helfen der Agentur für Arbeit bei der Berechnung der Höhe der zu gewährenden Leistungen wie etwa dem Arbeits­losengeld. Wie so oft im Behördendeutsch kommt es auch bei der Arbeitsbescheinigung auf die genaue Bezeichnung an: Als Arbeitsbescheinigung gilt nur das offizielle Formular der Bundesagentur für Arbeit. Wenn – wie im Alltag oft – von „Arbeitsbestätigungen“ oder auch „Arbeitgeberbescheinigung“ die Rede ist, handelt es sich um andere Dokumente des Arbeitgebers, etwa zur Beantragung von Elterngeld.

Bescheinigung nur auf Verlangen des Gekündigten

§ 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist die Rechtsgrundlage: „Der Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen.“

Inhalt der Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit ist eine Urkunde im Rechtssinn. Daher muss sich der Arbeitgeber beim Ausfüllen genau an alle formalen und inhaltlichen Vorgaben der Behörde halten. § 312 SGB III regelt, welche (selbstverständlich wahrheitsgemäßen) Informationen der Arbeitgeber liefern muss:

  • die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers
  • Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • die Höhe des Arbeitsentgelts und sonstiger Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten hat

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.