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Ratgeber
10. Oktober 2023

Befristetes Weiterarbeiten jenseits des Rentenalters

BRK+
Frau im Rentenalter an einem Büroschreibtisch.
Bild: ©yacobchuk/iStock/Getty Images Plus
Die Vorschrift des § 41 Satz 3 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) bietet die Möglichkeit der befristeten Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern, sofern diese die Regel­altersgrenze erreicht haben und ihr Arbeitsvertrag ab diesem Zeitpunkt eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Beendigungstermin ohne feste Begrenzung (sogar mehrfach) befristet hinausgeschoben werden.
§41 Satz 3 SGB VI gilt nur, wenn der Arbeitsvertrag ein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Beginn des Renteneintrittsalters…

Silke Rohde
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