Änderung des Arbeitsvertrags durch Protokoll auf Betriebsversammlung
DER STREITFALL
Ein Mitarbeiter eines Betriebs war auf Montage auf Baustellen tätig. Diese Fahrtzeiten vergütete der Arbeitgeber komplett bis Anfang 2005. Der Arbeitsvertrag regelte, dass Änderungen des Vertrags der Schriftform bedürfen und auch ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis nur schriftlich erfolgen kann. Der Arbeitgeber regte im Rahmen von Einsparmaßnahmen an, dass nach einer Übergangsfrist ab dem Jahr 2006 nur noch 50 % der Fahrtzeiten als Arbeitszeit bezahlt werden sollte. Diese neue Regelung wurde auf einer Betriebsversammlung diskutiert. Bei dieser Versammlung unterzeichneten der Arbeitgeber und alle Beschäftigten im Protokoll diese neue Vergütung. Der klagende Arbeitnehmer forderte für drei Jahre die restlichen 50 % der Vergütung der Fahrtzeiten und meint, sein Arbeitsvertrag sei durch das Protokoll der Betriebsversammlung nicht geändert worden. Er habe dieser Änderung auch nie zugestimmt. Daran ändere auch seine Unterschrift auf dem Protokoll nichts.
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