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Ratgeber
12. Oktober 2023

Arbeitgeber muss erforderliche Anwaltskosten zahlen

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

In unserem Betrieb kommt es immer wieder zu heftigen Konflikten zwischen uns und der Geschäftsleitung. Wir treten daher buchstäblich auf der Stelle. Deshalb haben wir in unserer Sitzung den Beschluss gefasst, uns von einem Rechtsanwalt in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Der Arbeitgeber hat jedoch die von uns geforderte Kostenübernahme wie folgt abgelehnt: „(…) die Kostenübernahme kann ich zurzeit nicht bestätigen, da diese z. B. vom Ausgang einiger Vorgänge abgeleitet werden muss, von denen die Existenz unseres Vereins abhängig ist (…)“. Wir haben uns trotz dieser Weigerung mit dem Anwalt getroffen. Unsere Frage lautet nun: Kann der Betriebsratsvorsitzende zur Kostenübernahme des Anwaltshonorars verpflichtet werden oder muss doch die Geschäftsleitung zahlen?

Silke Rohde
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