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Ratgeber
12. Oktober 2023

Beschlüsse nur in BR-Sitzungen fassen

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechts­expertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Wir hatten kürzlich eine Betriebsratsklausur vorbereitend zu einer Betriebsversammlung. Neben den ordentlichen Mitgliedern wurden auch alle Ersatzmitglieder eingeladen. Nun kam es zu folgender Diskussion: Wir wollten wie in der Vergangenheit nur die ordentlichen Mitglieder abstimmen lassen. Ein Mitglied war der Auffassung, Abstimmungen dürften nur im Rahmen von Betriebsratssitzungen erfolgen. Stimmt dies? Als Hintergrundinfo: Wir haben uns in einer Klausur geeinigt, dass wir die Tagesordnung nicht an alle Kollegen schicken, sondern diese am Tag der Vorbereitung vorliegt. Jetzt wird Kritik laut, man könne aus einer Klausureinladung nicht ersehen, dass auch abgestimmt wird.

Silke Rohde
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