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Ratgeber
12. Oktober 2023

Betriebliches Vorschlagswesen ist mitbestimmungspflichtig

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

In unserer Firma soll das Ideenmanagement neu aufgestellt werden. Im bisherigen Gremium war ich als Betriebsratsvorsitzender auch Mitglied. Dem Firmeneigentümer gefallen der Ablauf und die Prämierung nicht und er will neue Grundsätze erarbeiten. Er hat nun darauf hingewiesen, dass der Betriebsrat ja nur für die Frage der Prämierung (Höhe der einzelnen Prämien) zuständig sei. Ob die Firma ein Vorschlagswesen hat, wie es aufgebaut ist und ob ein Budget bereitgestellt wird, sei Chefsache. Dabei sei der Betriebsrat nicht zu beteiligen. Nach meinem Kenntnisstand sind die Grundsätze mitbestimmungspflichtig und müssen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Aber was beinhaltet Grundsätze? Wer, was, wann und wie eingereicht werden kann und darf? Gibt es Themen, die der Chef alleine entscheiden darf?

Silke Rohde
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