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Ratgeber
12. Oktober 2023

Keine Betriebsvereinbarung zu verlängerten Kündigungsfristen

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Unser Arbeitgeber möchte neue Arbeitsverträge machen. Viele Kollegen haben ihren Vertrag noch von vor 20 oder 30 Jahren. Jetzt möchte der Arbeitgeber, dass die verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten soll. Damit sind die Kollegen natürlich nicht einverstanden. Um die Gespräche mit den Mitarbeitern zu umgehen, möchte der Arbeitgeber dies nun in unserer Betriebsvereinbarung mit aufnehmen. Dies wollen wir als Betriebsrat nicht. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er den neuen Vertrag unterschreiben möchte. Dies gefällt dem Arbeitgeber natürlich nicht. Wie können wir gegenüber dem AG argumentieren?

Silke Rohde
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