Wichtige Urteile in Sachen Corona
1. Gefälschter Ausweis führt zu Entlassung
DER STREITFALL
Der Beschäftigte aus Berlin war seit drei Jahren als Justizmitarbeiter bei einem Berliner Gericht tätig. Für das Gericht galt zum Zeitpunkt des zur Kündigung führenden Vorfalls die 3G-Regel, sprich Beschäftigte mussten entweder geimpft, genesen oder (täglich) negativ getestet sein (§ 28b Abs. 1 IfSG – Infektionsschutzgesetz). Der Justizmitarbeiter präsentierte dem Arbeitgeber einen Genesenennachweis. Dieser war allerdings gefälscht. Als der Arbeitgeber die Fälschung entdeckte, sprach er eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung aus. Dagegen wehrte sich der Justizmitarbeiter. Er war der Meinung, er hätte nicht gleich entlassen, sondern zunächst erst einmal abgemahnt werden müssen.
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