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Hintergrund
14. November 2023

Alles Wichtige zu arbeits­medizinischen Gutachten

BRK+
Medizinisches Fachpersonal hält Formular in der Hand.
Bild: ©andrei_r/iStock/Getty Images Plus
Beschäftigte, die entweder länger oder öfter krank sind – das ist nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Kollegen und den Arbeitgeber keine einfache Situation. Je weniger einsatzfähig der Arbeitnehmer, desto größer die Probleme. Dann braucht nicht nur der Arbeitgeber Klarheit – auch die Kollegen und (hoffentlich) der Betroffene selbst sollten wissen, mit welchen Tätigkeiten der Arbeitnehmer betraut werden kann. Da kann ein arbeitsmedizinisches Gutachten durchaus nützlich sein.

Kommt Ihnen das bekannt vor? Ein Kollege hat seinem Chef mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, darunter auch solche, die vom Betriebsarzt ausgestellt wurden. Der Arbeitgeber steht auf dem Standpunkt, dass es für ihn gerade wegen der unterschiedlichen Atteste schwierig ist, dem Beschäftigten eine für ihn machbare und für den Betrieb sinnvolle Aufgabe zuzuweisen. Deshalb möchte er ein arbeitsmedizinisches Gutachten erstellen lassen. Dann würde nach Meinung des Arbeitgebers „endlich Klarheit herrschen und der Mitarbeiter könnte anschließend ohne Gefahren für seine Gesundheit eingesetzt werden“. Das hört sich zunächst gut an, aber ist es auch gut gemeint oder eine Falle für den Beschäftigten? In jedem Fall ist es spätestens jetzt ratsam, wenn dieser ein Mitglied des Betriebsrats unterstützend hinzuzieht.

Silke Rohde
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