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Hintergrund
30. November 2023

Die wichtigsten Infos zur Brückenteilzeit

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Pfeile in zwei verschiedene Richtungen, gelesen Part-Time und Full-Time.
Bild: ©Boarding1Now/iStock/Getty Images Plus
Gerade in kleineren Betrieben fristet die seit 2019 mögliche Brückenteilzeit immer noch ein Schattendasein: Während in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten immerhin 36 % der Arbeitnehmer dieses Instrument selten bis häufig nutzen, sind dies in kleineren Firmen nur 16 %. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Potenzial für Brückenteilzeit sehen, ist es ratsam, die Beschäftigten bei ihrem Antrag zu ermutigen und zu unterstützen.

Der Anspruch auf eine Brückenteilzeit (und damit zeitlich befristete Teilzeit) sieht Folgendes vor: Arbeitnehmer, die mindestens seit sechs Monaten in einem Unternehmen beschäftigt sind, dürfen ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem, maximal jedoch fünf Jahren verringern. Zum Hintergrund: Das Gesetz soll vor allem Frauen helfen, spätere Renteneinbußen möglichst zu lindern. Vor allem Mütter sind hier betroffen, denn laut Statistischem Bundesamt arbeiten mehr als zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen mit Kindern unter 18 Jahren in Teilzeit, aber nur sechs Prozent der Väter. Der Anspruch muss nicht durch Gründe wie Kindererziehung oder Weiterbildung untermauert werden und gilt auch für all diejenigen Beschäftigten, die sich jetzt bereits in Teilzeit befinden.

Silke Rohde
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