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Hintergrund
06. Dezember 2023

Jahresabschluss: kein Buch mit sieben Siegeln

BRK+
Jahresabschluss: kein Buch mit sieben Siegeln
Bild: ©utah778/iStock/Getty Images Plus
Der Jahresabschluss eines Betriebs enthält die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, ihn dem Wirtschaftsausschuss bzw. dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf zu erläutern. Zudem ist der Abschluss oft die Grundlage für geplante Umstrukturierungen. Damit Sie dem Arbeitgeber hier auf Augenhöhe begegnen können, ist es hilfreich, den Jahresabschluss zu verstehen und auszuwerten.
Der Arbeitgeber hat den Jahresabschluss dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats zu erläutern (§ 108 Abs. 5 BetrVG). Gibt es im Betrieb …

Silke Rohde
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