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Hintergrund
02. Januar 2024

Unverzichtbar: Ihr Anspruch auf Arbeitsbefreiung

BRK+
Geldstücke stapeln sich und ergeben eine Sanduhr.
Bild: ©mrgao/iStock/Getty Images Plus
Gremiumsmitglieder, die während ihrer Arbeitszeit Aufgaben für den Betriebsrat erledigen müssen, werden währenddessen unter Fortzahlung des Entgelts von ihrer „normalen“ Tätigkeit freigestellt. Müssen sie außerhalb ihrer Arbeitszeit für die Interessenvertretung ran, haben sie einen Ausgleichsanspruch. Dieses Recht verhindert zum einen, dass sie sich zerreißen müssen, und zum anderen, dass Ihnen durch Ihr Amt finanzielle Nachteile entstehen.
Ein nicht völlig freigestelltes Gremiumsmitglied bleibt auch nach seiner Wahl Arbeitnehmer und muss seinen Arbeitsvertrag erfüllen. Zusätzlich dazu hat…

Silke Rohde
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