Azubis: Nach der Schule gleich zur Arbeit?
BRK+
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
In unserem Betrieb hat ein 15-jähriger Auszubildender jeden Mittwoch bis 13 Uhr und an jedem zweiten Freitag bis 15 Uhr Berufsschule. Mittwochs soll er nach der Berufsschule arbeiten kommen, freitags nicht. Muss für die Arbeit am Mittwoch nach der Schule ein Ausgleich erfolgen oder ist das so zulässig?
…